Abs: ............., den 22.03.2005 ....-..... .... ............. . ..... ............. An die ..... ........ z.H. Herrn .... ..... ..... ....... ... ..... ........ Betr.: WBK-Anträge .38 SA und .40 S&W / Ihr Schreiben vom 02.03.2005 Sehr geehrter Herr ...., die beantragten beiden Pistolen sind für die Disziplinen des DSB gemäß der aktuellen DSB-Sportordnung nicht zugelassen! Die von mir beantragte Pistole .38 Super Auto wird einen Kompensator und eine optische Visierung haben (wie bereits in der Begründung des Antrags vermerkt). Nur durch diese beiden Merkmale ist die Pistole in der BDS- Disziplin "IPSC-Schießen Offene Klasse Pistole - Major Power Factor" (Kennziffer 8101) konkurenzfähig. Da es keine DSB-Disziplin gibt, die eine Pistole mit Kompensator und Optik zuläßt, ist eine Ablösung vorhandener, für DSB-Disziplinen optimierter Waffen nicht möglich. Die von mir ebenfalls beantragte Pistole .40 S&W ist im DSB-Regelwerk (Sportordnung) nicht bekannt/zugelassen. Eine Ablösung vorhandener, für DSB-Disziplinen optimierter Waffen mit der neu beantragten Waffe ist ebenfalls nicht möglich. Eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung öffentlicher Sicherheitsinteressen durch die Erhöhung der Anzahl meiner Sportwaffen (die alle von mir regelmäßig genutzt werden) kann ich weiterhin nicht erkennen, insbesondere da es sich hierbei um speziell ausgestattete Sportwaffen handelt, die gemäß den aktuellen, gesetzlichen Bestimmungen gesichert werden. Bevor Sie nun die endgültige Ablehnung formulieren, bitte ich Sie auf die Stellungnahme des ........... des Schießsportverbandes BDS Deutschland, Herrn ......... ........ zu warten, der in meinem Interesse handelt. Mit freundlichen Grüßen ....-..... .... <unterschrift> |
Aktualisiert: 24.03.2005