WBK-Anträge: .38 Super Auto und .40 S&W

 


 
 

Begleitschreiben der Waffenbehörde zur WBK - nun mit allen Stempeln versehen, vom 22.06.2005













                                                                  Der ................
                                                                                 
                                                                  Fachbereich        Öffentliche Sicherheit
Herrn                                                             Dienstgebäude      ......... ..
....-..... ....                                                   Ansprechpartner    Herr ....
.......... .                                                      Zeichen            ...../....-../...
                                                                  Telefon            (....) ...-. ....
..... .............                                               Telefax            (....) ....-.. ....
                                                                                 
                                                                  Email ...........@......-.........de
                                                                  Internet www.......-.........de



........, den 22. Juni 2005
Waffenrechtliche Angelegenheit




Sehr geehrter Herr ....,


anbei sende ich Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) Nr. 23653/05-6 zurück. Die erworbenen Waffen, das Wechselsystem und
die Munitionserwerbsberechtigung für das Kai. 9mm Luger wurden eingetragen.


Kostenentscheidung
Diese Maßnahme ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden aufgrund des Artikels 19 des Gesetzes zur Neuregelung
des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 (BGBI. l S. 3970) in Verbindung mit § 50 Abs. 2 und 3 WaffG, dem
Verwaltungskostengesetz (VwKostG) sowie der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) wie folgt festgesetzt:
>   Abschnitt II Nr. 11 a WaffKostV (Eintragung Schusswaffen)                                25,56 €
>   Abschnitt II Nr. 11 c WaffKostV (Eintragung Wechselsystem)                               12,78 €
>   Abschnitt II Nr. 12 WaffKostV (Eintrag der Munitionserwerbsberechtigung)                 25.56 €
    Insgesamt                                                                                63,90 €
Zahlen Sie die Gebühr bitte fristgerecht unter Verwendung des anliegenden Zahlscheines innerhalb von zwei Wochen 
ein. Bei Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins sind je nach Gesamtbetrag der Forderung Mahngebühren sowie ggf. 
Säumniszuschläge zu erheben. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen außerdem Verwal-
tungsvollstreckungskosten.


Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid und die getroffene Kostenentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
gabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, schriftlich oder zur Nie-
derschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.


Angewandte Rechtsvorschriften
>  Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970),
>   Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) vom 14.03.1997 (BGBl. l S. 480),
>   Verwaltungskostengesetz (VwKostG) vom 23.06.1970 (BGBl. IS. 821),
in der jeweils gültigen Fassung.


Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

<unterschrift>

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Aktualisiert: 04.07.2005