Der ................ Fachbereich Öffentliche Sicherheit Herrn Dienstgebäude ......... .. ....-..... .... Ansprechpartner Herr .... .......... . Zeichen ...../....-../... Telefon (....) ...-. .... ..... ............. Telefax (....) ....-.. .... Email ...........@......-.........de Internet www.......-.........de ........, den 22. Juni 2005 Waffenrechtliche Angelegenheit Sehr geehrter Herr ...., anbei sende ich Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) Nr. 23653/05-6 zurück. Die erworbenen Waffen, das Wechselsystem und die Munitionserwerbsberechtigung für das Kai. 9mm Luger wurden eingetragen. Kostenentscheidung Diese Maßnahme ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden aufgrund des Artikels 19 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 (BGBI. l S. 3970) in Verbindung mit § 50 Abs. 2 und 3 WaffG, dem Verwaltungskostengesetz (VwKostG) sowie der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) wie folgt festgesetzt: > Abschnitt II Nr. 11 a WaffKostV (Eintragung Schusswaffen) 25,56 € > Abschnitt II Nr. 11 c WaffKostV (Eintragung Wechselsystem) 12,78 € > Abschnitt II Nr. 12 WaffKostV (Eintrag der Munitionserwerbsberechtigung) 25.56 € Insgesamt 63,90 € Zahlen Sie die Gebühr bitte fristgerecht unter Verwendung des anliegenden Zahlscheines innerhalb von zwei Wochen ein. Bei Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins sind je nach Gesamtbetrag der Forderung Mahngebühren sowie ggf. Säumniszuschläge zu erheben. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen außerdem Verwal- tungsvollstreckungskosten. Ihre Rechte Gegen diesen Bescheid und die getroffene Kostenentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, schriftlich oder zur Nie- derschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Angewandte Rechtsvorschriften > Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970), > Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) vom 14.03.1997 (BGBl. l S. 480), > Verwaltungskostengesetz (VwKostG) vom 23.06.1970 (BGBl. IS. 821), in der jeweils gültigen Fassung. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag <unterschrift> ...... |
Aktualisiert: 04.07.2005