Der ................ Fachbereich Öffentliche Sicherheit Herrn Dienstgebäude ......... .. ....-..... .... Ansprechpartner Herr .... .......... . Zeichen ...../....-../... Telefon (....) ...-. .... ..... ............. Telefax (....) ....-.. .... Email ...........@......-.........de Internet www.......-.........de ........, den 24. Mai 2005 Waffenrechtliche Angelegenheit Sehr geehrter Herr ...., anbei übersende ich Ihnen die beantragte Waffenbesitzkarte (WBK) Nr. 23653/05-6 zum Erwerb der nach- folgend genannten Waffen, einschließlich der jeweiligen Munitionserwerbsberechtigung: Pistole, Kai. .38 Sup.Autom. und Pistole, Kal. .40 S&W. Bitte übersehen Sie nicht, dass der Erwerb gemäß § 10 Abs. 1 WaffG innerhalb von zwei Wochen bei der ...... ........ anzuzeigen ist. Hierzu bitte ich, den beigefügten Vordruck zu verwenden. Im Übrigen möchte ich noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Waffen nur bis spätestens zum 23.05.2006 gekauft werden können. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Erwerbsberechtigung. Kostenentscheidung Diese Maßnahme ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden aufgrund des Artikels 19 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 (BGBl. l S. 3970) in Verbindung mit § 50 Abs. 2 und 3 WaffG, dem Verwaltungskostengesetz (VwKostG) sowie der Kostenverordnung zum Waffenge- setz (WaffKostV) wie folgt festgesetzt: > Abschnitt II Nr. 1 WaffKostV(Ausstellung einer WBK) 112,48 € > Abschnitt II Nr. 12 WaffKostV (Eintrag der Munitionserwerbsberechtigung) 51,12 € Insgesamt 163.60 € ======== Zahlen Sie die Gebühr bitte fristgerecht unter Verwendung des anliegenden Zahlscheines innerhalb von zwei Wochen ein. Bei Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins sind je nach Gesamtbetrag der Forderung Mahnge- bühren sowie ggf. Säumniszuschläge zu erheben. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen außerdem Verwaltungsvollstreckungskosten. |
...... ........ - Seite 2 - Ihre Rechte Gegen diesen Bescheid und die getroffene Kostenentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, schriftlich oder zur Nie- derschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Angewandte Rechtsvorschriften > Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970), > Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) vom 14.03.1997 (BGBl. l S. 480), > Verwaltungskostengesetz (VwKostG) vom 23.06.1970 (BGBl. IS. 821), in der jeweils gültigen Fassung. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag <unterschrift> .... |
Aktualisiert: 30.05.2005