WBK-Anträge: .38 Super Auto und .40 S&W

 


 
 

Begleitschreiben der zuständigen Waffenbehörde zur WBK vom 24.05.2005













                                                                  Der ................
                                                                                 
                                                                  Fachbereich        Öffentliche Sicherheit
Herrn                                                             Dienstgebäude      ......... ..
....-..... ....                                                   Ansprechpartner    Herr ....
.......... .                                                      Zeichen            ...../....-../...
                                                                  Telefon            (....) ...-. ....
..... .............                                               Telefax            (....) ....-.. ....
                                                                                 
                                                                  Email ...........@......-.........de
                                                                  Internet www.......-.........de



........, den 24. Mai 2005
Waffenrechtliche Angelegenheit




Sehr geehrter Herr ....,


anbei übersende ich Ihnen die beantragte Waffenbesitzkarte (WBK) Nr. 23653/05-6 zum Erwerb der nach-
folgend genannten Waffen, einschließlich der jeweiligen Munitionserwerbsberechtigung:
                                   Pistole, Kai. .38 Sup.Autom. und 
                                        Pistole, Kal. .40 S&W.
                                        
                                        
Bitte übersehen Sie nicht, dass der Erwerb gemäß § 10 Abs. 1 WaffG innerhalb von zwei Wochen bei der 
...... ........ anzuzeigen ist. Hierzu bitte ich, den beigefügten Vordruck zu verwenden.


Im Übrigen möchte ich noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Waffen nur bis spätestens zum 
23.05.2006 gekauft werden können. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Erwerbsberechtigung.


Kostenentscheidung
Diese Maßnahme ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden aufgrund des Artikels 19 des Gesetzes zur 
Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 (BGBl. l S. 3970) in Verbindung mit § 50 
Abs. 2 und 3 WaffG, dem Verwaltungskostengesetz (VwKostG) sowie der Kostenverordnung zum Waffenge-
setz (WaffKostV) wie folgt festgesetzt:
  >   Abschnitt II Nr. 1 WaffKostV(Ausstellung einer WBK)                           112,48 €
  >   Abschnitt II Nr. 12 WaffKostV (Eintrag der Munitionserwerbsberechtigung)       51,12 €
Insgesamt                                                                           163.60 €
                                                                                    ========
                                                                                    
                                                                                    
Zahlen Sie die Gebühr bitte fristgerecht unter Verwendung des anliegenden Zahlscheines innerhalb von zwei
Wochen ein. Bei Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins sind je nach Gesamtbetrag der Forderung Mahnge-
bühren sowie ggf. Säumniszuschläge zu erheben. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, 
entstehen außerdem Verwaltungsvollstreckungskosten.







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Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid und die getroffene Kostenentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
gabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, schriftlich oder zur Nie-
derschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.


Angewandte Rechtsvorschriften
>  Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970),
>   Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) vom 14.03.1997 (BGBl. l S. 480),
>   Verwaltungskostengesetz (VwKostG) vom 23.06.1970 (BGBl. IS. 821),
in der jeweils gültigen Fassung.


Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

<unterschrift>

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Die, von der Behörde geforderte Erklärung zur Aufbewahrung von Waffen und Munition


Aktualisiert: 30.05.2005