Diese Drucksache ist als 140-seitiges PDF-Dokument unter: http://dip.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf erhältlich.Für mich ist hier nur die Nummer 37 auf Seite 110 zutreffend!
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7758 14. Wahlperiode 07. 12. 2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) A. Problem und Ziel Das geltende Waffenrecht ist von der Systematik und vom Regelungsgehalt her kompliziert, lückenhaft und schwer verständlich. Mit dem neuen, ausschließlich auf die öffentliche Sicherheit ausgerichteten Waffengesetz und der Überführung der Vorschriften über die technische Sicherheit von Waffen und Munition aus dem bisherigen Waffengesetz in ein eigenes Beschussgesetz sollen die Transparenz, Verständlichkeit und die Anwendung beider Regelungsmaterien erhöht werden. Außerdem soll der missbräuchliche Umgang mitWaffen stärker eingeschränkt werden. B. Lösung Im Rahmen eines Artikelgesetzes werden das Waffengesetz (WaffG) neu gefasst (Artikel 1), die Vorschriften über die technische Sicherheit von Waffen und Munition in ein eigenes Beschussgesetz (BeschG) überführt (Artikel 2) und die notwendigen Anpassungen von Regelungen mit Bezug zum Waffenrecht in anderen Gesetzen (Artikel 3 bis 15) vorgenommen; hinzuweisen ist insoweit vor allem auf die Anpassung im Kriegswaffenkontrollgesetz (Artikel 3) und im Bundesjagdgesetz (Artikel 14). Vorrangig geregelt werden im neuen Waffengesetz der private Erwerb und Besitz sowie der private Waffengebrauch; daran schließen sich Bestimmungen für Hersteller, Handel und sonstige gewerbliche Nutzung an. Für die hauptsächlichen Nutzergruppen wie Sportschützen, Jäger, gefährdete Personen sowie Sammler sind jeweils eigene Vorschriften geschaffen worden. Mit der Verschärfung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern, der Einführung eines so genannten kleinen Waffenscheins für Gas- und Schreckschusswaffen sowie mit der Erweiterung des Verbots des Umgangs mit gefährlichen Messern soll der missbräuchliche Umgang mit diesen Gegenständen eingedämmt werden. C. Alternativen Keine |
Drucksache 14/7758 – 110 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode...
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Aktualisiert: 19.04.2005