Calenberger Zeitung vom 27. Februar 2002

RONNENBERG / Gesetzentwurf zur Reformierung des Waffenrechts liegt vor


Sportschützen beklagen Einschränkungen

Wolfgang Ebeling beim Luftgewehrschiessen
Verärgert: Wolfgang Ebeling schießt seit fast 20 Jahren bei der Schützengilde Ronnenberg. Wenn er aus dem Verein ausscheidet, soll er seine Waffen abgeben.
Hacker



Die Ronnenberger Schützenvereine sind über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reformierung des Waffenrechts verärgert. Sie beklagen erhebliche Einschränkungen für Sportschützen in dem Entwurf. Danach sollen Schußwaffen künftig beim Ausscheiden der Mitglieder aus ihren Vereinen eingezogen werden. Außerdem soll das Recht, die Waffen zu vererben, wegfallen.

'Der Deutsche Schützenbund organisiert eine Unterschriftenaktion, an der wir uns beteiligen wollen', erklärt Jürgen Fitz, Vorsitzender der Schützengesellschaft Ronnenberg. Auch im Schießraum der Schützengilde Ronnenberg liegt eine Liste aus, in der die Mitglieder an ihren Übungsabenden unterschreiben können. Die Gesellschaft plant außerdem, wegen des neuen Waffenrechts auf ihren Bundestagsabgeordneten Horst Schild (SPD) einzuwirken.
'Die Mitglieder der Schützengilde sind ziemlich ungehalten', sagt Hans-Theo Rappmund, Vorsitzender des Vereins. Schließlich greife der Entwurf entschieden in die Geldbörsen der ausscheidenden Schießsportler.

Iris Hammer, Pressewartin der Schützengilde, bezeichnet das Gesetzvorhaben als mittelalterlich. 'Wir haben die Waffen immerhin legal gekauft und selbst bezahlt', stellt sie aufgebracht fest. Wolfgang Ebeling, der seit rund 20 Jahren in Ronnenberg schießt, stimmt mit ihr überein. 'Wenn sie uns für die abgegebenen Waffen Geld geben, wäre es ja okay', meint er. Die Gewehre kosten schließlich etwa 1500 Euro.
Die Sportschützen sind nicht nur wegen des Eingriffs in ihr Eigentum erbost. Sie ärgern sich außerdem über das 'abgrundtiefe Mißtrauen gegen rechtstreue und zuverlässige Waffenbesitzer'. 'Jeder verantwortungsvolle Sportschütze geht mit seinen Waffen pflichtbewußt um', betont Rappmund. Deshalb sieht er keine Notwendigkeit für die geplanten Regelungen. Die Vereine achten selbst auf einen ordnungsgemäßen Umgang mit den Waffen und ließen Fachschießsportleiter ausbilden. 'Diese werden in einem 30-stündigen Lehrgang mit Abschlußprüfung entsprechend geschult', erklärt Rappmund.
Dem Vereinsvorsitzenden ist klar, daß der Gesetzesentwurf einen Mißbrauch

der Waffen verhindern soll. 'Sportschützen treiben aber keinen Mißbrauch mit ihren Waffen', stellt er fest. Ihm sei jedenfalls kein einziger Fall bekannt, bei dem eine Sportwaffe gezielt für ein Verbrechen eingesetzt wurde. Außerdem könne sich ohnehin jeder, der eine Waffe benötige, diese mit dem nötigen Kleingeld organisieren.
Rappmund sieht in dem geplanten Gesetz den 'Tod der Schützenvereine'. Man könne den Vereinsvorsitzenden nicht diktieren, Mitglieder, die aus dem aktiven Schießsport ausscheiden, der Behörde zu melden. 'Ich kann doch nicht das Eigentum unserer Schützen beschlagnahmen', sagt er.
Das beabsichtigte Verfahren führt nach Meinung des Vorsitzenden zum Ruin des Ehrenamts. 'Bei dieser Verantwortung stellt sich keiner mehr freiwillig für Ehrenämter zur Verfügung', glaubt Rappmund. Wenn etwas passiere, sei der Vorsitzende dran. Dieser stehe nach der neuen Regelung also gleich bei der Wahl für sein Amt mit einem Bein im Gefängnis. Dabei dürfe der Stellenwert der Vereinsarbeit in den Kommunen nicht unterschätzt werden.

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Aktualisiert:  28.02.2002